Rechtsprechung
   KG, 07.11.2022 - 8 U 157/21   

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https://dejure.org/2022,36256
KG, 07.11.2022 - 8 U 157/21 (https://dejure.org/2022,36256)
KG, Entscheidung vom 07.11.2022 - 8 U 157/21 (https://dejure.org/2022,36256)
KG, Entscheidung vom 07. November 2022 - 8 U 157/21 (https://dejure.org/2022,36256)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluss einer auf Formunwirksamkeit gestützten Kündigung wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben wegen befürchteter Insolvenz

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 242, 550 Satz 1, § 578 Abs. 1, 2; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3
    Kein Einwand des gewerblichen Mieters einer "Existenzgefährdung" bei Berufung des Vermieters auf Schriftformmangel (hier: geänderte Winterdienstregelung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der bloße Umstand einer im Fall der Räumung zu erwartenden Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer juristischen Person als Mieterin von Gewerberäumen genügt nicht, um dem Vermieter nach § 242 BGB eine Berufung auf einen Schriftformmangel i.S. von § 550 BGB unter dem ...

  • rechtsportal.de

    Zustimmung zur Aufnahme in einen Gewerbemietvertrag als weitere Hauptmieterin Im Fall einer Räumung zu erwartende Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer juristischen Person als Mieterin von Gewerberäumen Begriff der Existenzgefährdung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Drohende Insolvenz ist keine "Existenzgefährdung"!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Drohende Insolvenz ist keine "Existenzgefährdung"! (IMR 2023, 102)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2023, 148
  • NZM 2023, 369
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (41)

  • BGH, 07.07.1999 - XII ZR 15/97

    Formgültigkeit der Verlängerung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen

    Auszug aus KG, 07.11.2022 - 8 U 157/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH stellt es auch einen für die Auslegung der Urkunden maßgeblichen und ggf. zur Bestimmbarkeit des Mietgegenstand führenden Umstand dar, wenn der Mietvertrag zwar die Lage der Mieträume - etwa mangels Vorhandenseins eines Lageplans als Anlage - nicht erkennen lässt, der Mieter die Räume im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags oder eines Nachtrags bereits (unbeanstandet) genutzt hat (s. BGH NJW 1999, 3257 - juris Rn 29 f.; NJW-RR 2021, 266 Rn 21; NJW 2000, 354 - juris Rn 71 f.; NZM 2009, 198 -juris Rn 11, 14).

    Denn danach genügt es für die Bestimmbarkeit des Mietgegenstands, wenn der Mieter ihn im Zeitpunkt eines formgerecht errichteten Nachtrags beanstandungsfrei genutzt hat (s. BGH NJW 1999, 3257 - juris Rn 29 f.; NJW-RR 2021, 266 Rn 21; NJW 2000, 354 - juris Rn 71 f.; NZM 2009, 198 - juris Rn 11, 14).

    Auf eine Nutzungsdauer etwa von 20 Jahren kommt es trotz dieses Sachverhaltsdetails in BGH NJW 1999, 3257 nicht an.

    Was für die Beklagte bei Eigentumserwerb am 02.07.2020 und damit Vertragseintritt vor Ort erkennbar gewesen wäre, ist unerheblich, da es auf die tatsächliche Nutzung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. Nachtrags, dem Heilungswirkung zukommt, ankommt (vgl. BGH NJW 1999, 3257 - juris Rn 45 f.; NJW-RR 2021, 266 Rn 14).

  • BGH, 04.11.2020 - XII ZR 4/20

    Bestimmbarkeit eines Mietgegenstands bzgl. Untervermietung an einen Dritten und

    Auszug aus KG, 07.11.2022 - 8 U 157/21
    Der Mietgegenstand muss aber zur Wahrung der Schriftform so hinreichend bestimmbar bezeichnet sein, dass es einem Erwerber, dessen Schutz die Schriftform in erster Linie bezweckt, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses möglich ist, den Mietgegenstand unschwer an Ort und Stelle zu identifizieren und seinen Umfang festzustellen (zu allem s. BGH NJW-RR 2021, 266 Rn 13, 14 m.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH stellt es auch einen für die Auslegung der Urkunden maßgeblichen und ggf. zur Bestimmbarkeit des Mietgegenstand führenden Umstand dar, wenn der Mietvertrag zwar die Lage der Mieträume - etwa mangels Vorhandenseins eines Lageplans als Anlage - nicht erkennen lässt, der Mieter die Räume im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags oder eines Nachtrags bereits (unbeanstandet) genutzt hat (s. BGH NJW 1999, 3257 - juris Rn 29 f.; NJW-RR 2021, 266 Rn 21; NJW 2000, 354 - juris Rn 71 f.; NZM 2009, 198 -juris Rn 11, 14).

    Denn danach genügt es für die Bestimmbarkeit des Mietgegenstands, wenn der Mieter ihn im Zeitpunkt eines formgerecht errichteten Nachtrags beanstandungsfrei genutzt hat (s. BGH NJW 1999, 3257 - juris Rn 29 f.; NJW-RR 2021, 266 Rn 21; NJW 2000, 354 - juris Rn 71 f.; NZM 2009, 198 - juris Rn 11, 14).

    Was für die Beklagte bei Eigentumserwerb am 02.07.2020 und damit Vertragseintritt vor Ort erkennbar gewesen wäre, ist unerheblich, da es auf die tatsächliche Nutzung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. Nachtrags, dem Heilungswirkung zukommt, ankommt (vgl. BGH NJW 1999, 3257 - juris Rn 45 f.; NJW-RR 2021, 266 Rn 14).

  • BGH, 25.11.2015 - XII ZR 114/14

    Mietvertrag über eine Zahnarztpraxis: Schriftformerfordernis bei Vereinbarung

    Auszug aus KG, 07.11.2022 - 8 U 157/21
    aa) Treuwidrig handelt die Vertragspartei, die eine nachträgliche nicht formgerechte Abrede, die nur sie begünstigt, zum Anlass nimmt, sich von dem ihr lästig gewordenen Mietvertrag zu lösen (BGH NJW 2017, 3772 Rn 41 ff; NJW 2016, 311 Rn 27).

    Anderenfalls würde über den Grundsatz hinweggegangen, dass § 550 BGB auch für dem Erwerber günstige Vertragsänderungen greift, die nicht beurkundet sind und ihm daher ggf. verborgen bleiben können (s. BGH NJW 2016, 311 Rn 20).

  • BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08

    Anspruch des Berechtigten auf vollständige Befreiung von einem auf dem Grundstück

    Auszug aus KG, 07.11.2022 - 8 U 157/21
    Verzug setzt nicht notwendig eine Fristsetzung voraus, jedoch eine "Mahnung" (§ 286 Abs. 1 BGB ) und damit die eindeutige und bestimmte Aufforderung an den Schuldner, mit der der Gläubiger unzweideutig zum Ausdruck bringt, dass er die geschuldete Leistung verlangt (BGH NJW 2009, 1813 Rn 30; Grüneberg/Grüneberg, BGB , 81. Aufl., § 286 Rn 17).

    Eine solche setzt voraus, dass der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seiner Verpflichtung nicht nachkommen, und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich durch eine Aufforderung zur Leistung umstimmen ließe (BGH NJW 2009, 1813 Rn 29).

  • BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99

    Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz aufgrund eines formnichtigen

    Auszug aus KG, 07.11.2022 - 8 U 157/21
    (3.) Nach der Rechtsprechung des BGH setzt eine Außerachtlassung eines Schriftformmangels nach Treu und Glauben ein nicht nur hartes, sondern "schlechthin untragbares" Ergebnis voraus (s. BGHZ 92, 164 - juris Rn 32 und BGHZ 149, 326 = NJW 2002, 1050 - juris Rn 21, jeweils zu § 313 BGB a.F.), und damit ganz besondere Umstände, die über die regelmäßigen Folgen einer Kündigung eines Gewerbemietvertrags hinausgehen (s. OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.04.2018 - 2 U 7/18, juris Rn 55; OLG Hamm, Urt. v. 26.11.2020 - 5 U 112/19, juris Rn 224).

    In BGHZ 149, 326 (Urt. v. 20.12.2001) wurde der Verlust des Kaufpreises einer Eigentumswohnung von 400.000 DM bei Insolvenz des Verkäufers nicht als existenzbedrohend anerkannt.

  • OLG Hamm, 26.11.2020 - 5 U 112/19

    In Bezug genommener Lageplan nicht beigefügt: Verstoß gegen Schriftform

    Auszug aus KG, 07.11.2022 - 8 U 157/21
    Zudem sind Formmängel gem. § 550 BGB von Amts wegen zu berücksichtigen (s. OLG Hamm, Urt. v. 26.11.20 - 5 U 112/19, juris Rn 186; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.04.2017 - 24 U 150/16, juris Rn 70; vgl. etwa auch BGH NJW 2013, 3361 Rn 18 zur Möglichkeit einer Umdeutung einer fristlosen Kündigung in eine ordentliche Kündigung nach §§ 550, 580 a BGB ) und müssen somit nicht im Wege einer Klageänderung in den Prozess eingeführt werden.

    (3.) Nach der Rechtsprechung des BGH setzt eine Außerachtlassung eines Schriftformmangels nach Treu und Glauben ein nicht nur hartes, sondern "schlechthin untragbares" Ergebnis voraus (s. BGHZ 92, 164 - juris Rn 32 und BGHZ 149, 326 = NJW 2002, 1050 - juris Rn 21, jeweils zu § 313 BGB a.F.), und damit ganz besondere Umstände, die über die regelmäßigen Folgen einer Kündigung eines Gewerbemietvertrags hinausgehen (s. OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.04.2018 - 2 U 7/18, juris Rn 55; OLG Hamm, Urt. v. 26.11.2020 - 5 U 112/19, juris Rn 224).

  • BGH, 22.01.2014 - XII ZR 68/10

    Gewerberaummiete: Kündigung eines unter Nichteinhaltung der Schriftform

    Auszug aus KG, 07.11.2022 - 8 U 157/21
    Eine Existenzgefährdung wird vom BGH zwar ständig als möglicher Fall der Treuwidrigkeit mit angeführt (etwa BGHZ 216, 68 = NJW 2017, 3772 Rn 24; BGHZ 200, 98 = NJW 2014, 1087 Rn 16), es finden sich aber kaum Fälle, in denen sie angenommen wurde.

    BGHZ 200, 98 betraf einen Apotheker als Gewerbemieter; nutzloser Umbauaufwand von 400.000 EUR wurde mangels hinreichender Darlegung nicht als existenzbedrohend angesehen.

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 114/16

    Kündigung eines langfristigen Gewerberaummietvertrags: Wirksamkeit einer sog.

    Auszug aus KG, 07.11.2022 - 8 U 157/21
    aa) Treuwidrig handelt die Vertragspartei, die eine nachträgliche nicht formgerechte Abrede, die nur sie begünstigt, zum Anlass nimmt, sich von dem ihr lästig gewordenen Mietvertrag zu lösen (BGH NJW 2017, 3772 Rn 41 ff; NJW 2016, 311 Rn 27).

    Eine Existenzgefährdung wird vom BGH zwar ständig als möglicher Fall der Treuwidrigkeit mit angeführt (etwa BGHZ 216, 68 = NJW 2017, 3772 Rn 24; BGHZ 200, 98 = NJW 2014, 1087 Rn 16), es finden sich aber kaum Fälle, in denen sie angenommen wurde.

  • BGH, 13.11.2013 - XII ZR 142/12

    Auflösend bedingtes Wirksamwerden nicht genehmigter Wertsicherungsklausel in

    Auszug aus KG, 07.11.2022 - 8 U 157/21
    Sofern eine Vertragsänderung in einem nicht unwesentlichen Punkt nicht in der Form des § 550 BGB beurkundet ist, ist die Form des Gesamtvertrags ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gewahrt und ist er ordentlich kündbar (s. BGH NJW 2014, 52 Rn 22; Grüneberg/Weidenkaff, BGB , 81. Aufl., § 550 Rn 15 ff m.N.).

    aa) In der Einführung einer Nebenkostenpauschale anstatt einer Direktausführung durch den Mieter liegt eine wesentliche Vertragsänderung (s. BGH NJW 2014, 52 Rn 22).

  • BGH, 21.04.1972 - V ZR 42/70

    Notwendigkeit der notariellen Beurkundung eines Vertrages - Nichtigkeit eines

    Auszug aus KG, 07.11.2022 - 8 U 157/21
    Die BGH-Rechtsprechung zur "Existenzgefährdung" (betr. § 313 BGB a.F.) resultiert ursprünglich aus dem Höferecht (BGHZ 23, 249 ; BGHZ 12, 286 ; NJW 1955, 1065 ; WM 1957, 1440 ), wurde jedoch an § 242 BGB festgemacht und konsequent auch außerhalb des Höferechts angewandt (s. BGHZ 47, 184 , juris Rn 14 f.; NJW 1972, 1189 ).

    Es ging stets um natürliche Personen, die im Vertrauen auf das formnichtige Geschäft im eigentlichen Sinn des Wortes ihre "Existenz" auf die Nutzung des Objekts eingerichtet hatten, bzw. in NJW 1972, 1189 um einen 63-jährigen Handwerker, der zum Erwerb einer Wohnimmobilie fast den gesamten Preis gezahlt hatte (s. MüKo/Einsele, BGB , 9. Aufl., § 125 Rn 59).

  • BGH, 17.12.2008 - XII ZR 57/07

    Umfang der Schriftform eines für längere Zeit als ein Jahr geschlossenen

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

  • OLG Frankfurt, 11.04.2018 - 2 U 7/18

    Wettbüro auf der ehemaligen Rennbahn muss geräumt werden

  • BGH, 24.07.2013 - XII ZR 104/12

    Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis im Hinblick auf den Beginn des

  • BGH, 25.09.1957 - V ZR 188/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.12.2020 - X ZR 180/18

    Scheibenbremse

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

  • BGH, 15.03.1967 - V ZR 127/65

    Formlose Übergabeverträge

  • BGH, 07.05.2015 - III ZR 304/14

    Kostenübernahmebescheid des Sozialhilfeträgers bezüglich der dem

  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 92/04

    Umfang des Auskunftsrechts des gewerblichen Vermieters bei Untervermietung

  • BGH, 06.11.2008 - III ZR 231/07

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz; Rückabwicklung des

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07

    Darlehensablösung kein kausales Anerkenntnis

  • BGH, 08.05.2018 - XI ZR 538/17

    Statthaftigkeit der Aufrechnung als neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel in

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

  • BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 226/14

    Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Beeinflussung des erstinstanzlichen

  • BGH, 10.09.2014 - XII ZR 56/11

    Formularmietvertrag über Geschäftsräume in einem Einkaufszentrum:

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 24 U 150/16

    Wirksamkeit einer Schriftformheilungsklausel in einem Formularmietvertrag

  • BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15

    Mietvertrag über eine Freifläche zur Errichtung eines Mobilfunkmastes:

  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56

    Formlose Hoferbenbestimmung

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

  • BGH, 20.10.2021 - IV ZR 148/20

    Private Krankenversicherung: Bereicherungsanspruch des Versicherungsnehmers bei

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

  • BGH, 21.12.1989 - IX ZR 234/88

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage neben einer Leistungsklage; Verzicht auf

  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZR 248/97

    Zum Handelsvertreter im Nebenberuf

  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 91/19

    Stellenbesetzung - Schadensersatzanspruch des zurückgewiesenenBewerbers

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 446/16

    Auskunftsanspruch des Darlehensnehmers über die von der Bank konkret gezogenen

  • OLG Celle, 30.06.2023 - 2 U 27/23

    Geschäftsraummiete; Mietvertrag; ordentliche Kündigung; Schriftform;

    Entgegen der Auffassung der Einzelrichterin, welche eine neuere Entscheidung des Kammergerichts vom 7. November 2022 (Az.: 8 U 157/21 ; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig beim BGH unter dem Az.: XII ZR 110/22) zitiert und sich deren Inhalt zu eigen gemacht hat, kann nicht davon gesprochen werden, dass es juristischen Personen des Privatrechts generell verwehrt ist, sich auf eine Treuwidrigkeit infolge einer Existenzbedrohung zu berufen.
  • OLG Celle, 20.09.2023 - 2 U 27/23

    Geschäftsraummiete; Mietvertrag; ordentliche Kündigung; Schriftform;

    Entgegen der Auffassung der Einzelrichterin, welche eine neuere Entscheidung des Kammergerichts vom 7. November 2022 (Az.: 8 U 157/21 ; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig beim BGH unter dem Az.: XII ZR 110/22) zitiert und sich deren Inhalt zu eigen gemacht hat, kann nicht davon gesprochen werden, dass es juristischen Personen des Privatrechts generell verwehrt ist, sich auf eine Treuwidrigkeit infolge einer Existenzbedrohung zu berufen.
  • LG Hannover, 10.02.2023 - 5 O 193/21

    Nachtrag zu befristetem Geschäftsraummietvertrag bedarf der Schriftform!

    Die BGH-Rechtsprechung zur "Existenzgefährdung" resultiert ursprünglich aus dem Höferecht und wurde außerhalb des Höferechts auf natürliche Personen angewandt, die im Vertrauen auf das formnichtige Geschäft im eigentlichen Sinn des Wortes ihre "Existenz" auf die Nutzung des Objekts eingerichtet hatten (vgl. mit weiterer Begründung: KG Berlin, Urteil vom 7. November 2022 - 8 U 157/21 -, Rn. 149 - 154, juris).
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